Mark A. Carden
von
der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger
für
das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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zu: Verblendung Allgemein
8.4.3.5 Zweischalige
Außenwände mit Putzschicht Bei
zweischaligen
Außenwänden mit Putzschicht
ist zusätzlich, zu den allgemeinen
Bestimmungen zur Ausführung, folgendes zu beachten: Auf
der Außenseite der
Innenschale ist eine zusammenhängende Putzschicht
aufzubringen. Davor ist die
Außenschale (Verblendschale) so dicht, wie es das Vermauern
erlaubt
(Fingerspalt), vollfugig zu errichten. Wird
statt der Verblendschale eine geputzte Außenschale
angeordnet, darf auf die
Putzschicht auf der Außenseite der Innenschale verzichtet
werden. Für
die Drahtanker nach 8.4.3.1,
Aufzählung e), genügt eine Dicke von 3 mm. Bezüglich
der Entwässerungsöffnungen gilt 8.4.3.2,
Aufzählung b), sinngemäß. Bezüglich
der Dehnungsfugen gilt 8.4.3.1,
Aufzählung h). |