Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Drahtanker, Luftschichtanker:

8.4.3   Zweischalige Außenwände

8.4.3.1. e  Konstruktionsarten und allgemeine Bestimmungen für die Ausführung

Die einzelnen Schalen des zweischaligen Mauerwerks sind durch Drahtanker aus nichtrostendem Stahl mit den Werkstoffnummern 1.4401 oder 1.4571 nach DIN 17440 zu verbinden (siehe Tabelle 11). Die Drahtanker müssen in Form und Maßen Bild 9 entsprechen.
Der Abstand der Anker soll vertikal höchstens 500 mm und horizontal höchstens 750 mm betragen.

An allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) sind zusätzlich zu Tabelle 11 drei Drahtanker je stgm Randlänge anzuordnen.

Wenn Luftschichtanker nach Bild 9, in Verbindung mit Leichtmörtel verwendet werden, bedarf es einen LM 36. Luftschichtanker in Leichtmörtel 21 bedarf einer anderen Verankerungsart

[Anmerkung: z.B. Dübeln]

Andere Verankerungsarten sind nur dann zulässig, wenn durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen wurde, dass diese Verankerungsart eine Zug- und Druckkraft von mindestens 1 KN bei 1,0 mm Schlupf je Anker aufnehmen kann. Wird einer dieser Werte nicht erreicht, so ist die Anzahl der Drahtanker entsprechend zu erhöhen.

Das Einbauen der Anker hat so zu erfolgen, dass diese unter Beachtung der statischen Wirksamkeit, keine Feuchte von der äußeren- zur inneren Mauerschale leiten können (z.B. durch Tropfscheiben – siehe Bild 9).

Andere Ankerformen und Dübel im Mauerwerk sind zulässig, wenn z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ihre Brauchbarkeit nachgewiesen wurde.

Abweichungen von der Regelbefestigung, z.B. linieartige, anstelle flächige Verankerung, bedarf einem gesonderten Standsicherheitsnachweis.

Bei gekrümmten Mauerwerksschalen sind Art, Anordnung und Anzahl der Anker unter Berücksichtigung der Verformung festzulegen.


 
 

Tabelle 11: Mindestanzahl und Durchmesser von Drahtankern je m² Wandfläche
 

 

 

Drahtanker

Mindestanzahl

Durchmesser

mm

1

mindestens, sofern nicht Zeilen 2 und 3 maßgebend

5

3

2

Wandbereich höher als 12 m über Gelände oder Abstand der Mauerwerksschalen über    70 mm bis 120 mm

5

4

3

Abstand der Mauerwerksschalen

 

 

über 120 mm

7

4

bis 150 mm

7 oder 5

5

 

Anmerkung: Abstände der Mauerschalen, welcher größe als 15 cm ausgeführt werden sollen, bedürfen Luftschichtanker mit besonderer bauaufsichtlichen Zulassung.

 

 

Bild 9: Drahtanker für zweischaliges Mauerwerk für Außenwände

Maße in Millimeter

 

 

 

Verschieden Verankerungsformen:

 

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