Mark A. Carden
von
der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger
für
das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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zu: Verblendung Allgemein Drahtanker,
Luftschichtanker: 8.4.3 Zweischalige
Außenwände 8.4.3.1.
e Konstruktionsarten
und allgemeine Bestimmungen für die Ausführung Die einzelnen Schalen
des zweischaligen Mauerwerks sind durch
Drahtanker aus nichtrostendem Stahl mit den Werkstoffnummern 1.4401
oder 1.4571
nach DIN 17440
zu verbinden
(siehe Tabelle 11). Die Drahtanker müssen in
Form und Maßen
Bild 9 entsprechen. An allen freien
Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken,
entlang
von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen)
sind zusätzlich zu
Tabelle 11 drei Drahtanker je stgm
Randlänge
anzuordnen. Wenn Luftschichtanker
nach Bild 9, in Verbindung mit Leichtmörtel
verwendet werden, bedarf es einen LM 36. Luftschichtanker in
Leichtmörtel 21
bedarf einer anderen Verankerungsart
Andere
Verankerungsarten sind nur dann zulässig, wenn durch ein
Prüfzeugnis nachgewiesen wurde, dass diese Verankerungsart
eine Zug- und
Druckkraft von mindestens 1
KN bei 1,0 mm
Schlupf je Anker aufnehmen kann. Wird einer
dieser Werte nicht erreicht, so ist die Anzahl der Drahtanker
entsprechend zu
erhöhen. Das Einbauen der
Anker hat so zu erfolgen, dass diese unter
Beachtung der statischen Wirksamkeit, keine Feuchte von der
äußeren- zur inneren Mauerschale leiten können (z.B. durch Tropfscheiben
– siehe Bild 9). Andere Ankerformen
und Dübel im Mauerwerk sind zulässig, wenn
z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ihre
Brauchbarkeit
nachgewiesen wurde. Abweichungen von der
Regelbefestigung, z.B. linieartige, anstelle flächige Verankerung, bedarf einem gesonderten
Standsicherheitsnachweis. Bei
gekrümmten Mauerwerksschalen sind Art, Anordnung und Anzahl
der Anker unter Berücksichtigung der Verformung festzulegen.
Tabelle 11: Mindestanzahl
und Durchmesser
von Drahtankern je m²
Wandfläche
Bild 9: Drahtanker
für zweischaliges
Mauerwerk für Außenwände Verschieden
Verankerungsformen:
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