Mark A. Carden
von
der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger
für
das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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zu: Verblendung Allgemein Vertikale
Dehnungsfugen in
Verblendmauerwerksschalen Die
Verblendschale übernimmt auch eine optische Funktion, doch
soll diese in erster
Linie die weiteren Folgeaufbauten (die Dämmung und das nicht
weiter abgedichtete
Hintermauerwerk) schützen. In diesem
Sinne übernimmt die Verblenderschale die Aufgaben des
Wärmeschutzes, des
Schallschutzes und des Feuchteschutzes. Diese
Aufgaben kann die Verblenderschale nur in funktionstüchtigem
Zustand übernehmen.
Für
das
Entstehen von Rissen in Verblendschalen sind idR das Schwinden, das
chemische
Quellen und die temperaturbedingten Formänderungen von
Bedeutung. Derartige
Formänderungen eines Mauerwerkbauteils werden durch Verbindung
des Bauteils mit
anderen Bauteilen mehr oder weniger behindert. Handelt es
sich bei den dadurch entstehenden Spannungen um Zug-, Scher- und
Schubspannungen,
so bedeutet dieses eine erhöhte Rissgefahr, da die Festigkeit
des Mauerwerks
gegen solche Spannungen gleichermaßen gering ist. Insbesondere
bei längeren Verblenderschalen ist zu beachten, dass die hier
entstehenden
Schwindzugspannungen, nicht durch vertikale Druckspannungen (Auflast)
„überdrückt“
werden, da diese nur mit geringer oder gar keiner Auflast belastet
werden. In der „DIN 1053-1: Mauerwerk - Teil 1:
Berechnung
und Ausführung 11/96“, dort Tabelle 2,
sind Verformungskennwerte für
Mauerwerk aus den wichtigsten Mauersteinarten angegeben. Die
Verformungskennwerte sind unterteilt in Rechenwert und Wertebereich,
wobei der
Rechenwert den im Allgemeinen zutreffenden und der Wertebereich den
nach unten
und oben möglichen Formänderungskennwert angeben. Um Rissen
aus horizontalen Verformungen des Mauerwerks entgegenzutreten, muss bei
der
Planung diesem schon mit konstruktiven Maßnahmen
entgegengewirkt werden. Als Regel für den Dehnfugenabstand ist folgendes, als anerkannte Regeln der Technik anzusehen
Die
„DIN
1053-1: Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung fordert unter
8.4.3.2“ hier
allgemein: Aber auch
bei der Herstellung des Mauerwerks sind folgende Punkte zu beachten:
Skizze ohne die Darstellung
der Dämmung
Schlussfolgerung: Auch
schadenfreie
Bauvorhaben können Risse aufweisen. Hierbei ist
aber grundsätzlich zu unterscheiden, zwischen Risse mit
größeren Breiten – etwa
Risse über 0,2 mm – welche die
Funktionsfähigkeit des Bauteils oder gar des Bauwerks
beeinträchtigen können. Risse in
Verblendschalen, welche größer als 0,2 mm sind,
setzen die Gebrauchseigenschaft
des Wetterschutzes stark herab. Weiter
eindringendes und sich an den Rissflanken oder im Riss anlagerndes
Wasser, kann
/ wird im laufe der Jahre durch Frost zu weiteren Schädigungen
des Mauerwerks
in diesem Bereich führen. Selbiges
gilt auch für die weiteren baudynamischen Prozesse, hier
insbesondere der temperaturabhängigen
Formänderung. Die
Standsicherheit ist hierdurch nicht oder erst nach vielen Jahren als
gefährdet
anzusehen. Der optische
Mindereindruck beginnt aber schon mit der Entstehung solcher Risse,
welche
selten unter 0,2 mm Breite aufweisen. Literaturhinweise:
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