Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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8.4.3.2   Zweischalige Außenwände mit Luftschicht
Aus der DIN 1053-1 : Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung.

 
Bei zweischaligen Außenwänden mit Luftschicht ist, zuzüglich zu den allgemeinen Bestimmungen zur Ausführung, folgendes zu beachten:

  1. Die Luftschicht soll mindestens 60 mm und darf bei der Verwendung von Drahtankern nach Tabelle 11 maximal 150 mm betragen.
    Die Dicke der Luftschicht darf bis auf 40 mm vermindert werden, wenn der Fugenmörtel mindestens an einer Hohlraumseite abgestrichen wird.
    (Anmerkung: Dieser Passus ist nur bei der zeitgleichen Erstellung des Hintermauerwerks mit der Vorsatzschale interessant. Bei der üblicherweise vorangehenden Erstellung des tragenden Hintermauerwerks, wird der überstehende Mörtel sowiso abgestrichen.
    Die Luftschicht darf nicht durch Mörtelbrücken unterbrochen werden. Sie ist beim Hochmauern durch Abdecken oder andere geeignete Maßnahmen gegen herab fallenden Mörtel zu schützen.
    [Anmerkung: Diese Art der Vorsorge wird idR selten befolgt. Der heraus quellende Mörtel unterbricht hierbei den Kamineffekt hinter der Verblendung. In ganz dramatischen Fällen können Feuchtebrücken entstehen oder herunterfallender Mörtel verhindert den ungehinderten Feuchteaustritt an den Entwässerungsöffnungen der Fußpunkte.]

  2. Die Außenschalen sollen unten und oben mit Lüftungsöffnungen (z. B. offene Stoßfugen) versehen werden, wobei die unteren Öffnungen auch zur Entwässerung dienen. Das gilt auch für die Brüstungsbereiche der Außenschale. Die Lüftungsöffnungen sollen auf 20 m² Wandfläche (Fenster und Türen eingerechnet) eine Fläche von jeweils etwa 7500 mm² haben.

  3. Die Luftschicht darf erst 100 mm über Erdgleiche beginnen und muss von dort bzw. von Oberkante Abfangkonstruktion bis zum Dach bzw. bis Unterkante Abfangkonstruktion ohne Unterbrechung hochgeführt werden.

 

8.4.3.2   Zweischalige Außenwände mit Luftschicht


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