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8.4.3.3 Zweischalige
Außenwände mit Luftschicht und
Wärmedämmung
Aus
der DIN
1053-1 : Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung.
Bei zweischaligen
Außenwänden mit Luftschicht und
Wärmedämmung
ist zuzüglich
zu den allgemeinen
Bestimmungen zur Ausführung folgendes zu beachten:
Bei
Anordnung einer
zusätzlichen matten- oder plattenförmigen
Wärmedämmschicht auf der Außenseite
der Innenschale ist zusätzlich zu 8.4.3.2
zu beachten:
- Bei
Anordnung einer zusätzlichen matten- oder
plattenförmigen Wärmedämmschicht auf der
Außenseite der Innenschale ist zusätzlich zu 8.4.3.2
(Zweischalige
Außenwände mit Luftschicht)
zu beachten:
Bei
Verwendung von Drahtankern nach Tabelle 11 darf der lichte Abstand der
Mauerwerksschalen 150 mm nicht überschreiten. Bei
größerem Abstand ist die Verankerung durch andere
Verankerungsarten gemäß 8.4.3.1, Aufzählung e), 4.
Absatz, nachzuweisen.
- Die Luftschichtdicke von
mindestens 40 mm darf nicht durch Unebenheit der
Wärmedämmschicht eingeengt werden. Wird diese
Luftschichtdicke unterschritten, gilt 8.4.3.4. (Zweischalige
Außenwände mit Kerndämmung).
- Hinsichtlich der Eigenschaften und
Ausführung der Wärmedämmschicht ist 8.4.3.4, Aufzählung a),
sinngemäß zu beachten.
- [Anmerkung:
aus 8.4.3.4. a (Platten- und mattenförmige
Mineralfaserdämmstoffe sowie Platten aus Schaumkunststoffen
und Schaumglas als Kerndämmung sind an der Innenschale so zu
befestigen, dass eine gleichmäßige Schichtdicke
sichergestellt ist.
-
Platten- und mattenförmige Mineralfaserdämmstoffe
sind so dicht zu stoßen, Platten aus Schaumkunststoffen so
auszubilden und zu verlegen (Stufenfalz, Nut und Feder oder versetzte
Lagen), dass ein wasserdurchtritt an den Stoßstellen
dauerhaft verhindert wird.
-
Materialausbruchstellen bei Hartschaumplatten (z. B. beim
Durchstoßen der Drahtanker) sind mit einer
lösungsmittelfreien Dichtungsmasse zu schließen.)]
8.4.3.3 Zweischalige
Außenwände mit Luftschicht und
Wärmedämmung
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