Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Beispiele von Baumängel und Bauschäden:

Mauerwerksverbände und Überbindmaße:

Die DIN  1053-1: Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung  sagt folgendes aus: 9.3 Verband;
Es muss im Verband gemauert werden, d. h. die Stoß- und Längsfugen übereinander liegender Schichten müssen versetzt sein.
Das Überbindemaß „ü“ muss > 0,4 h bzw. >  45 mm sein, wobei „h“ die Steinhöhe (Sollmaß) ist. Der größere Wert ist maßgebend. 
Zur Übertragung der Kräfte im Baukörper muss Mauerwerk im Verband unter Einhaltung einer ausreichenden Überbindung hergestellt werden.
Für die Tragfähigkeit des Mauerwerks ist nicht die Ausführung der Stoßfuge, sondern die Ausbildung des Verbandes maßgeblich.
Horizontalkräfte werden nicht über ein "Verkleben" der Stoßfuge, sondern über die Haftreibung in der Lagerfuge weitergeleitet.
Die Stoß- und Längsfugen übereinander liegender Schichten müssen mindestens um das vorgeschriebene Überbindemaß ü versetzt sein. Das Mindestüberbindemaß beträgt bei: 24.8 cm ü = 10 cm
An den Ecken und Wandenden (z.B. Fensterlaibungen) erfordert das Mindestüberbindemaß Ergänzungsziegel (oder Sachgerecht geschnittene Steine).Um einen gleichmäßigen Putzgrund zu gewährleisten, liefern die Ziegelwerke für Zahnziegel spezielle Ergänzungsziegel mit einseitiger Verzahnung und glatter Außenseite.


Objekt 1

An einem Bauvorhaben bei Düsseldorf, habe ich folgendes Mauerwerk im Übergangsbereich eines zu putzenden und eines zu verblendenden Mauerwerks dokumentiert.


Komplett, bis zu 12 mm hohl liegendes Mauerwerk.
Die Lagerfuge fehlt hier teilweise ganz,
keine Stossfugenvermörtelung, keine Anfängersteine, nach außen gesetzte – geschnittene Teilsteine, Überschreitung der Höchstfugenmaße für Dünnbettmörtel um bis zu 400 %


Selbiger Bereich aus einer anderen Betrachtungsweise fotografiert.  

Der gesamte Bereich des Mauerversprungs ist hinsichtli
ch der Tragfähigkeit, bzw. der Rissfreiheit, als gefährdet einzustufen gewesen.
Hier wurde in Teilen, mittels Dünnbettmörtel, welcher nur für Lagerfugendicken von 1 bis 3 mm eine Zulassung besitzt, Lagerfugendicken von bis zu 12 mm und mehr erstellt. Diese wurden zu dem auch noch unzureichend vermörtelt. Teilweise stehen die Steine in der Luft. Gerade solche Punkte, bei denen Mauerwerks- Dickenversprünge erstellt werden, ist sowohl in statischer, als auch in rissgefährdeter Hinsicht besonderes Augenmerk zu schenken.
Der gesamte Bereich musste zurückgebaut werden und unter Einhaltung der DIN 1053-1: Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung  und den Anwendungsrichtlinien der WZI neu erstellt werden.
Die Standsicherheit und Rissfreiheit dieses Mauerwerks war in diesem Bereich nicht zu gewährleisten.


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Objekt 2

Diese Art des Verstoßes gegen die die Mauerwerksregel wird leider sehr oft angetroffen.



Auch wenn hier nicht gleich von einem Komplettversagen der vom Erddruck belasteten Wand auszugehen ist, ist zu mindest die Rissfreiheit in Frage zu stellen.
Bei dem hier gezeigten Fall, ein Bauvorhaben in Bingen, hätte auch ein Sanierungsvorschlag in Bezug auf einer, angepasste Putztechnik (ev. mit Gewebe) zum Ziel führen können, wenn das Bauvorhaben als solches nicht in Frage zu stellen gewesen wäre.

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Objekt 3

Bei einem Objekt in Hilden, wurde ich mit der Begutachtung des Mauerwerks beauftragt. Zum Zeitpunkt der Beauftragung waren der Keller, das Erdgeschoß, als auch ein großer Teil des Dachgeschosses, erstellt.
In den Bereichen des Dachgeschosses, welche noch zugänglich waren, ließen sich die Steine ohne größere Kraftanstrengungen vom Mörtelbett lösen. Bei näherer Betrachtung des Mörtelbetts auf der darunter befindlichen Mauerschicht ließ sich feststellen, dass wohl mit einer Dünnbettrolle der Klebemörtel aufgetragen wurde. 
Die Unterseite des dann gesetzten Steines, war aber nicht oder nicht ausreichend mit Dünnbettmörtel benetzt.
Das Mauerwerk war zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Tage alt und hätte abgebunden sein müssen. Die Witterung war zum Zeitpunkt der Erstellung gut.

Dieses kann folgende Ursachen haben:

  • Der DM (Dünnbett Mörtel) war zu dünn angerührt; Folge: Der DM zieht in die Kapillarporen des Ziegels ein, anstelle auf der Oberfläche zu verbleiben, um einen kraftschlüssigen Verbund mit dem Folgestein zu gewährleisten.
  • Der DM wurde nach dem Ansteifen wiederum aufgerührt (eher unwahrscheinlich, da zwar der DM dann den Anforderungen an seine Verbundskraft nicht erfüllen würde, der Folgestein aber mit DM benetzt sein müsste).
  • Der Mörtel wurde mit der DM Walze aufgetragen . 
    Zum Zeitpunkt des Aufbringens des Folgesteins war der Mörtel aber in Folge der Saugkraft des Ziegels und / oder aus Witterungsgründen schon getrocknet. Die DM Fuge ist vor dem Aufbringen des Folgesteins somit schon verdurstet gewesen. Dieses ist aus meiner Sicht die wahrscheinlichste Möglichkeit.

Nur Klecksweise mit Dünnbettmörtel benetzter Stein. Auch dieser konnte ohne nennenswerte Anstrengung abgehoben werden.
Keinerlei Vermörtelung der Stöße.





Rechts: ohne Kraftaufwand aufgenommener Stein; hier Dünnbettmörtel, in ausreichendem Maß auf der zu übermauerden Schicht.
Links: selbiger Stein, hier ist sichtbar dass keine Benetzung des Nachfolgeziegels mit Dünnbettmörtel stattgefunden ha
t.





Auch hier ist keinerlei Vernetzung der Steine mit dem Dünnbettmörtel zu erkennen.




Fehlender Haftverbund zwischen DM und Ziegel, auf der kompletten Länge des nicht belasteten, abgetreppten Mauerwerksbereichs.

Folgen:
Durch die geringe Haftscherfestigkeit des Dünnbettmörtels mit den Ziegeln war die Mauerwerksbiege - Zugfestigkeit nicht die der geplanten.
Die Ausführung entsprach nicht den anerkannten Regeln der Technik und / oder den Verarbeitungsrichtlinien der Fa. XXXXXX, oder die der restlichen Ziegelindustrie.
Das Mauerwerk musste komplett zurückgebaut und erneut unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik neu erstellt werden.

Hier hatte die Bauherrschaft Glück im Unglück. Der Bauunternehmer sah das versagen der ausführenden Mannschaft ein und kooperierte aufs vorbildlichste mit der Bauherrschaft und mit mir als Sachverständigen. Somit konnte ein Rechtsstreit vermieden werden. Der Statiker dagegen versuchte, die Ausführung noch gesund zu beten. Was es dem Bauunternehmer an Kosten abverlangt hat den geforderten, vertraglichen Zustand herzustellen, entzieht sich meiner Kenntnis. Es wird aber ein Mehrfaches der Summe gekostet haben, welches er für die Erstellung des Bauvorhabens erzielt hatte.

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Objekt 4

Mit dieser Auflagersituation wurde ich bei einem Einfamilienhaus bei Mainz konfrontiert.

Zur Ableitung von Lasten, resultierend aus den Auflagerkräften eines HEM 180 Stahlträgers in einer Betondecke, wurden Betonpolster zur Lastverteilung im Bereich der Auflager eingebaut.
Die Betonpolster wurden als Fertigteile vorgefertigt und ohne Mörtelbett, trocken auf das Mauerwerk aufgesetzt. Die Betonpolster lagen somit nur auf 3 Punkten auf. Eine flächige Lastenverteilung war somit nicht möglich.
Deckenstürze und / oder Betonpolster unter eben diesen, nehmen von oben, auf diese einwirkende Lasten / Kräfte auf und leiten diese konzentriert in das Mauerwerk ein.
Diese hier nun einwirkenden Kräfte müssen wiederum vom Mauerwerk aufgenommen werden und schadlos in diesem verteilt werden.
Um Schäden am Mauerwerk zu vermeiden, muss das Mauerwerk in seiner Ausführung hierfür geeignet sein. Der Mauerverband muss hinsichtlich der Überbindmaße und der Vollfugigkeit den aRdT entsprechen. Das Mauerwerk muss hinsichtlich der Steinfestigkeit hierzu in der Lage sein.
Die Lasten müssen vollflächig in das Mauerwerk eingeleitet werden. Unter Fertigteilen ist hierfür eine geeignete Mörtelfuge (hier MG 3) einzubauen, um unplanmäßige exzentrische Lasten und / oder Punktlasten auf einzelne Steinbereiche zu vermeiden.



Hier ist deutlich zu erkennen, wie gänzlich die Verbandsregeln ignoriert wurden. Die im Vergleich zu dem Betonpolster mit einer deutlich schwächeren Druckbelastbarkeit ausgestatteten Zielsteine, stehen fast ohne Überlappung direkt unter dem Betonpolster.




Selbiger Bereich, andere Öffnungsseite, von Innen gesehen.

Zur fachgerechten und statisch sicheren Erstellung dieses Wandabschnittes, musste ich auf den Komplettabriss dieses Bereichs und  Neuerstellung nach den anerkannten Regeln der Technik bestehen.


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