Die
DIN
1053-1: Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und
Ausführung sagt
folgendes aus: 9.3 Verband;
Es muss im Verband
gemauert werden, d. h. die Stoß- und
Längsfugen
übereinander liegender Schichten müssen versetzt sein.
Das
Überbindemaß „ü“ muss
> 0,4 h bzw. > 45 mm sein, wobei
„h“ die
Steinhöhe (Sollmaß) ist. Der
größere Wert ist maßgebend. |
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Zur
Übertragung der
Kräfte im Baukörper muss Mauerwerk im Verband unter
Einhaltung einer
ausreichenden Überbindung hergestellt werden.
Für die Tragfähigkeit des Mauerwerks ist nicht die
Ausführung der Stoßfuge,
sondern die Ausbildung des Verbandes maßgeblich.
Horizontalkräfte werden nicht über ein "Verkleben"
der Stoßfuge,
sondern über die Haftreibung in der Lagerfuge weitergeleitet.
Die Stoß- und Längsfugen übereinander
liegender Schichten müssen mindestens um
das vorgeschriebene Überbindemaß ü versetzt
sein. Das Mindestüberbindemaß beträgt bei: 24.8
cm ü = 10 cm
An den Ecken und Wandenden (z.B. Fensterlaibungen) erfordert das
Mindestüberbindemaß
Ergänzungsziegel (oder Sachgerecht geschnittene Steine).Um
einen gleichmäßigen
Putzgrund zu gewährleisten, liefern die Ziegelwerke
für Zahnziegel spezielle
Ergänzungsziegel mit einseitiger Verzahnung und glatter
Außenseite. |
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Objekt 1
An einem
Bauvorhaben bei Düsseldorf, habe ich folgendes
Mauerwerk im Übergangsbereich eines zu putzenden und eines zu
verblendenden Mauerwerks
dokumentiert.
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Komplett,
bis zu 12 mm hohl liegendes Mauerwerk.
Die Lagerfuge fehlt hier
teilweise ganz,
keine Stossfugenvermörtelung, keine Anfängersteine,
nach außen gesetzte –
geschnittene Teilsteine, Überschreitung der
Höchstfugenmaße für
Dünnbettmörtel
um bis zu 400 % |

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Selbiger
Bereich aus einer anderen
Betrachtungsweise fotografiert. |
Der gesamte
Bereich des Mauerversprungs ist hinsichtlich der Tragfähigkeit, bzw. der Rissfreiheit,
als gefährdet
einzustufen gewesen.
Hier wurde
in Teilen, mittels Dünnbettmörtel, welcher nur
für Lagerfugendicken von 1 bis 3
mm eine Zulassung besitzt, Lagerfugendicken von bis zu 12 mm und mehr
erstellt.
Diese wurden zu dem auch noch unzureichend vermörtelt.
Teilweise stehen die
Steine in der Luft. Gerade solche Punkte, bei denen Mauerwerks-
Dickenversprünge erstellt werden, ist sowohl in statischer,
als auch in
rissgefährdeter Hinsicht besonderes Augenmerk zu schenken.
Der gesamte
Bereich musste zurückgebaut werden und unter Einhaltung der DIN 1053-1: Mauerwerk - Teil 1:
Berechnung
und Ausführung und
den Anwendungsrichtlinien
der WZI neu erstellt werden.
Die
Standsicherheit und Rissfreiheit dieses Mauerwerks war in diesem
Bereich nicht
zu gewährleisten.
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Objekt 2
Diese Art des Verstoßes gegen die die Mauerwerksregel
wird leider sehr oft angetroffen.
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Auch wenn hier nicht gleich von einem
Komplettversagen der vom Erddruck belasteten Wand auszugehen ist, ist zu
mindest die Rissfreiheit in Frage zu stellen.
Bei dem hier gezeigten Fall, ein Bauvorhaben in Bingen, hätte auch ein
Sanierungsvorschlag in Bezug auf einer, angepasste Putztechnik (ev. mit Gewebe)
zum Ziel führen können, wenn das Bauvorhaben als solches nicht in Frage zu
stellen gewesen wäre. |
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Objekt 3
Bei einem Objekt in Hilden, wurde
ich mit der Begutachtung des Mauerwerks beauftragt. Zum Zeitpunkt der
Beauftragung waren der Keller, das Erdgeschoß, als auch ein großer Teil
des Dachgeschosses, erstellt.
In den Bereichen des Dachgeschosses,
welche noch zugänglich waren, ließen sich die Steine ohne größere
Kraftanstrengungen vom Mörtelbett lösen. Bei näherer Betrachtung des
Mörtelbetts auf der darunter befindlichen Mauerschicht ließ sich
feststellen, dass wohl mit einer Dünnbettrolle der Klebemörtel aufgetragen
wurde.
Die Unterseite des dann gesetzten Steines, war aber nicht oder nicht
ausreichend mit Dünnbettmörtel benetzt.
Das Mauerwerk war zu diesem Zeitpunkt schon mehrere
Tage alt und hätte abgebunden sein müssen. Die Witterung war zum Zeitpunkt der
Erstellung gut.
Dieses kann folgende Ursachen haben:
- Der DM (Dünnbett Mörtel) war zu dünn angerührt;
Folge: Der DM zieht in die Kapillarporen des Ziegels ein, anstelle auf der
Oberfläche zu verbleiben, um einen kraftschlüssigen Verbund mit dem
Folgestein zu gewährleisten.
- Der DM wurde nach dem Ansteifen wiederum
aufgerührt (eher unwahrscheinlich, da zwar der DM dann den Anforderungen
an seine Verbundskraft nicht erfüllen würde, der Folgestein aber mit DM
benetzt sein müsste).
- Der Mörtel wurde mit der DM Walze aufgetragen
.
Zum Zeitpunkt des Aufbringens des Folgesteins war der Mörtel aber in
Folge der Saugkraft des Ziegels und / oder aus Witterungsgründen schon
getrocknet. Die DM Fuge ist vor dem Aufbringen des Folgesteins somit schon
verdurstet gewesen. Dieses ist aus meiner Sicht die wahrscheinlichste
Möglichkeit.
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Nur Klecksweise mit Dünnbettmörtel benetzter Stein.
Auch dieser konnte ohne nennenswerte Anstrengung abgehoben werden. Keinerlei Vermörtelung der Stöße. |
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Rechts: ohne Kraftaufwand aufgenommener Stein; hier
Dünnbettmörtel, in ausreichendem Maß auf der zu übermauerden Schicht.
Links: selbiger Stein, hier ist sichtbar dass keine Benetzung des
Nachfolgeziegels mit Dünnbettmörtel stattgefunden hat. |
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Auch hier ist keinerlei Vernetzung der Steine mit
dem Dünnbettmörtel zu erkennen. |
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Fehlender
Haftverbund zwischen DM und Ziegel, auf der kompletten Länge des nicht
belasteten, abgetreppten Mauerwerksbereichs. |
Folgen:
Durch die geringe Haftscherfestigkeit des Dünnbettmörtels mit den Ziegeln war
die Mauerwerksbiege - Zugfestigkeit nicht die der geplanten.
Die Ausführung entsprach nicht den anerkannten Regeln der Technik und / oder
den Verarbeitungsrichtlinien der Fa. XXXXXX, oder die der restlichen
Ziegelindustrie.
Das Mauerwerk musste komplett zurückgebaut und erneut unter Einhaltung der
anerkannten Regeln der Technik neu erstellt werden.
Hier
hatte die Bauherrschaft Glück im Unglück. Der Bauunternehmer
sah
das versagen der ausführenden Mannschaft ein und kooperierte aufs
vorbildlichste mit der Bauherrschaft und mit mir als
Sachverständigen. Somit
konnte ein Rechtsstreit vermieden werden. Der Statiker dagegen
versuchte, die
Ausführung noch gesund zu beten. Was es dem Bauunternehmer an
Kosten abverlangt
hat den geforderten, vertraglichen Zustand herzustellen, entzieht sich
meiner Kenntnis.
Es wird aber ein Mehrfaches der Summe gekostet haben, welches er
für die
Erstellung des Bauvorhabens erzielt hatte.
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Objekt 4
Mit dieser Auflagersituation wurde ich bei einem Einfamilienhaus bei
Mainz konfrontiert.
Zur
Ableitung von Lasten, resultierend aus den Auflagerkräften eines HEM 180 Stahlträgers
in einer Betondecke, wurden Betonpolster zur Lastverteilung im Bereich der
Auflager eingebaut.
Die
Betonpolster wurden als Fertigteile vorgefertigt und ohne Mörtelbett, trocken
auf das Mauerwerk aufgesetzt. Die Betonpolster lagen somit nur auf 3 Punkten
auf. Eine flächige Lastenverteilung war somit nicht möglich.
Deckenstürze
und / oder Betonpolster unter eben diesen, nehmen von oben, auf diese
einwirkende Lasten / Kräfte auf und leiten diese konzentriert in das Mauerwerk
ein.
Diese hier
nun einwirkenden Kräfte müssen wiederum vom Mauerwerk aufgenommen werden und
schadlos in diesem verteilt werden.
Um Schäden
am Mauerwerk zu vermeiden, muss das Mauerwerk in seiner Ausführung hierfür
geeignet sein. Der Mauerverband muss hinsichtlich der Überbindmaße und der
Vollfugigkeit den aRdT entsprechen. Das Mauerwerk muss hinsichtlich der
Steinfestigkeit hierzu in der Lage sein.
Die Lasten
müssen vollflächig in das Mauerwerk eingeleitet werden. Unter Fertigteilen ist
hierfür eine geeignete Mörtelfuge (hier MG 3) einzubauen, um unplanmäßige
exzentrische Lasten und / oder Punktlasten auf einzelne Steinbereiche zu
vermeiden. |
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Hier ist deutlich zu erkennen, wie gänzlich die Verbandsregeln ignoriert
wurden. Die im Vergleich zu dem Betonpolster mit einer deutlich schwächeren
Druckbelastbarkeit ausgestatteten Zielsteine, stehen fast ohne Überlappung direkt
unter dem Betonpolster.
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Selbiger Bereich, andere Öffnungsseite, von Innen gesehen. |
Zur fachgerechten und
statisch sicheren Erstellung dieses Wandabschnittes, musste ich auf den Komplettabriss
dieses Bereichs und Neuerstellung nach
den anerkannten Regeln der Technik bestehen. |