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Mark A. Carden
von
der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger
für
das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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zu: Mauerwerk Allgemein Beispiele von Baumängel und Bauschäden: Stürze Allgemein: Die Lasten,
welche auf einen
horizontalen Sturz einwirken, werden von diesen vertikal auf die
Auflager
weitergegeben. Daher ist die Ausbildung eines einwandfreien
Auflagerbereichs in
Verbindung mit der richtigen Auflagerlänge auch fundamental
Wichtig für das schadenfreie Gelingen dieses Bereichs. Bögen,
also Überdeckungen die Ihre
Lasten nicht nur vertikal in die Auflager einleiten sind Sonderformen
von
Überdeckungen, welche ich hier jetzt nicht behandle. Genauso wichtig für das schadensfreie Bauen, wie die Auflagerausbildung, ist aber auch die Übermauerung
von Stürzen. Dieses ist eine Aussage, welche scheinbar auch viele Profis nicht
zu wissen scheinen, erkennt der Fachmann doch immer wieder Fehler in diesem
Bereich, woraus Schäden resultieren können. Was für ein Sturz letztendlich
zur Ausführung gelangt, dessen Dimensionierung und die Art der Ausführung
von Auflagern, sind Angaben für die der Tragwerksplaner zuständig ist. Im heutigen Baugeschehen wird
in der Hauptsache auf so genannte „Flachstürze“ zurückgegriffen. Flachstürze: Sieht
man sich die Einbausituation vieler eingesetzten Flachstürze an,
erscheint es
so, als wäre der Irrglauben weit verbreitet, dass es sich bei
Flachstürze um
tragfähige Balken handeln würde. Dem ist aber nicht so. Sie bilden vielmehr
nur den unteren Teil in dem die Stahleinlage zur Aufnahme der
Zugspannung
liegt. Zur Komplettierung einer Öffnungsüberdeckung bedarf es
aber der richtigen Ausbildung der Sturzübermauerung. Diese Aufgabe
kann die Übermauerung
aber nur dann erfüllen, wenn dieses aus druckfesten Steinen mit
einer Druckfestigkeit
von mindestens 15 N/mm2 erstellt wird. Somit fordert die: Flachsturzrichtlinie – Richtlinie für die
Bemessung und Ausführung von Flachstürzen, Stand 1977/08 5.1 Die Druckzone ist aus
Mauerwerk im Verband mit vollständig gefüllten Stoß- und Lagerfugen oder aus
Beton einer Festigkeitsklasse von mindestens B 15 (Bn 150) bzw. LB 15 (LBn 150)
oder aus Mauerwerk und Beton herzustellen. 5.2 Für die Druckzone aus
Mauerwerk dürfen Voll- oder Hochlochziegel A nach DIN 105, Kalksand- Voll- und
Lochsteine nach DIN 106 und Vollsteine aus Leichtbeton nach DIN 18152 mit einer
Druckfestigkeit von mindestens 15 N/mm2 verwendet werden. Hochlochziegel mit
versetzten oder diagonal verlaufenden Stegen dürfen nur verwendet werden, wenn
ihre Druckfestigkeit mindestens 25 N/mm2 beträgt und der Querschnitt keine
Griffschlitze aufweist. Der Mauermörtel muß mindestens eine Druckfestigkeit von
2,5 N/mm2 (entspr. Mörtelgruppe II nach DIN 1053 Teil 1) aufweisen. Flachstürze müssen bis zur
Erhärtung der Druckzone unterstützt werden. Als Unterstützungsabstand kann i.d.R.
ca. 1,0 m bis 1,25 m angesehen werden.
Sturzausbildung
im Keller eines Einfamilienhauses in Minden Westfalen.
Fenstersturzausbildung im Keller eines Einfamilienhauses in Bingen
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