Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Beispiele von Baumängel und Bauschäden:

Mauerwerksanschlüsse und Flachanker:

Da in der heutigen Zeit in der Hauptsache Plansteine zu Erstellung von Geschoßmauerwerk verwendet werden, können die alten Mauertechniken hinsichtlich von Anschlüssen von Innenmauerwerk  kaum mehr Verwendung finden.
In der statischen Berechnung für tragendes Mauerwerk geht man in der Regel von 4-seitiger Halterung der Wände aus.
Eine gemauerte Wand wird nicht nur durch reine Druckkräfte belastet, sondern übernimmt unter anderem auch aussteifende Aufgaben.
Die aussteifende Wand muss zug- und druckfest an die auszusteifende Wand angeschlossen sein.
Ihre Länge muss mindestens h/5 betragen (h = lichte Geschosshöhe).
Ohne Bewehrungseinlagen ist nur die liegende und stehende  Verzahnung ein zulässiger Anschluss. Wobei die stehende Verzahnung bei Dünnbettmörtel nicht zulässig, da diese nicht herstellbar ist.
Die auf der Baustelle noch häufig verwendete Loch- oder Stockverzahnung ist nur für den Anschluss nichttragender Innenwände zulässig.
Bei den hier eingesetzten Plansteinen im Klebeverfahren, ist eine Ausführung nur mit zugelassenen Stumpfstoßmaterialien, wie z.B. dem „Mauerflachanker aus   Edelstahl“ oder in liegender Verzahnung möglich. Auch hierbei ist der entstehende Stumpfstoß (Vertikalfuge), aus statischen und Schallschutztechnischen Gründen satt mit Mörtel zu vermörteln.




Hier wurden anhand von Fotos, welcher der Bauherr mir vorlegte, diese, nicht zulässige Art des Stumpfstoßes festgestellt. Die Ausführenden hatten hier die Paketbänder der Ziegelpakete auf Länge geschnitten und anstelle von bauaufsichtlich zugelassenen Mauer-Flachankern eingesetzt. Laut Aussage der Maurer, war zu dem Zeitpunkt der Erstellung das benötigte Material nicht zugegen. Diese Art der Verbindung Gewährleistet aber keinesfalls eine Zugfeste Verbindung. Das Innenmauerwerk musste unter viel Mühen zurückgebaut und neu erstellt werden. Die zugfeste Verbindung wurde mit chemischen Dübeln und hierfür zugelassenen Flachanker erzielt.



Hier, bei einem Bauvorhaben bei Mainz, habe ich folgende Lochverzahnung dokumentiert. Mangelbeseitigungsvorschläge im Bereich des Stumpfstoßes, bedurften hier aber keiner weiteren Ausführung, da wegen anderer wesentlicher gravierender Mängel ein Komplettabriss des Bauvorhabens droht. Das Bauvorhaben ruht seit März 2004 und ist heute (Stand: 02/2006) noch im laufenden Verfahren, ein Ende des Verfahrens ist nicht in Sicht. Dieses Bauvorhaben, mit der Summe an Mängel ist ein deutliches Beispiel dafür, was passieren kann, wenn keine externe fachkundige Bauüberwachung stattfindet.




Hier wurde an einer Stelle der Stumpfstoß von mir geöffnet. Es ist deutlich zu erkennen, dass hier kein stoß- und zugfester Verband zu erwarten ist.

Selbes Problem, an einer anderen Stelle.

Beispiele von Maueranschlüssen der Innenwände nach den anerkannten Regeln der Technik.

Liegende Verzahnung, praktikabel aber beim Baufortschritt sehr Störend.
Bauaufsichtlich zugelassener Mauerwerksflachanker

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