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Beispiele
von Baumängel und Bauschäden:
Mauerwerksanschlüsse
und Flachanker:
Da in der
heutigen Zeit in der Hauptsache Plansteine zu Erstellung von
Geschoßmauerwerk
verwendet werden, können die alten Mauertechniken hinsichtlich
von Anschlüssen
von Innenmauerwerk kaum
mehr Verwendung
finden.
In
der statischen Berechnung für tragendes
Mauerwerk geht man in der Regel von 4-seitiger Halterung der
Wände aus.
Eine
gemauerte Wand
wird nicht nur durch reine Druckkräfte belastet, sondern
übernimmt unter
anderem auch aussteifende Aufgaben.
Die
aussteifende Wand muss zug- und druckfest an
die auszusteifende Wand angeschlossen sein.
Ihre
Länge muss mindestens h/5 betragen (h =
lichte Geschosshöhe).
Ohne
Bewehrungseinlagen ist nur die liegende und
stehende Verzahnung
ein zulässiger
Anschluss. Wobei die stehende Verzahnung bei
Dünnbettmörtel nicht zulässig, da diese
nicht herstellbar ist.
Die
auf der Baustelle noch häufig verwendete
Loch- oder Stockverzahnung ist nur für den Anschluss
nichttragender Innenwände
zulässig.
Bei den hier
eingesetzten Plansteinen im Klebeverfahren, ist eine
Ausführung nur mit
zugelassenen Stumpfstoßmaterialien, wie z.B. dem
„Mauerflachanker aus Edelstahl“
oder in liegender Verzahnung möglich.
Auch hierbei ist der entstehende Stumpfstoß (Vertikalfuge),
aus statischen und
Schallschutztechnischen Gründen satt mit Mörtel zu
vermörteln.
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Hier
wurden anhand von Fotos, welcher der Bauherr mir vorlegte, diese, nicht
zulässige Art des Stumpfstoßes festgestellt. Die
Ausführenden hatten hier die
Paketbänder der Ziegelpakete auf Länge geschnitten
und anstelle von
bauaufsichtlich zugelassenen Mauer-Flachankern eingesetzt. Laut Aussage
der
Maurer, war zu dem Zeitpunkt der Erstellung das benötigte
Material nicht
zugegen. Diese Art der Verbindung Gewährleistet aber
keinesfalls eine Zugfeste
Verbindung. Das Innenmauerwerk musste unter viel Mühen
zurückgebaut und neu
erstellt werden. Die zugfeste Verbindung wurde mit chemischen
Dübeln und hierfür
zugelassenen Flachanker erzielt. |
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Hier, bei einem
Bauvorhaben bei Mainz, habe ich folgende Lochverzahnung dokumentiert.
Mangelbeseitigungsvorschläge im Bereich des
Stumpfstoßes, bedurften hier aber
keiner weiteren Ausführung, da wegen anderer wesentlicher
gravierender Mängel
ein Komplettabriss des Bauvorhabens droht. Das Bauvorhaben ruht seit
März 2004
und ist heute (Stand: 02/2006) noch im laufenden Verfahren, ein Ende
des
Verfahrens ist nicht in Sicht. Dieses Bauvorhaben, mit der Summe an
Mängel ist
ein deutliches Beispiel dafür, was passieren kann, wenn keine
externe fachkundige
Bauüberwachung stattfindet.
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Hier
wurde an einer Stelle der Stumpfstoß von mir
geöffnet. Es ist deutlich zu
erkennen, dass hier kein stoß- und zugfester Verband zu
erwarten ist. |
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Selbes Problem,
an
einer anderen Stelle.
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Beispiele von
Maueranschlüssen
der Innenwände nach den anerkannten Regeln der Technik.
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Liegende
Verzahnung, praktikabel aber beim Baufortschritt sehr Störend. |
Bauaufsichtlich
zugelassener Mauerwerksflachanker
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