|
|
zurück zu: Vertikale
Abdichtung von Wänden
Richtig
abdichten nach Lastfall 4 der DIN 18195
Abdichtung
mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)
Bis
zur Aushärtung der KMB, sind Abdichtungen hieraus
sehr
wetteranfällig. Es ist also im Einzelfall
abzuschätzen, wie
sich das Wetter entwickeln wird.
KMB
sind bis zur
kompletten Aushärtung sowohl regen- als auch frostanfällig.
Die
KMB härtet durch die Abgabe von Wasser aus.
Ist
die Abgabe des Wassers durch zu frühes Abdecken oder zu hoher
Schichtstärken mit einhergehender Hautbildung behindert, kann
es
unter anderem zu sehr langen Aushärtungszeiten kommen.
Der
Handel hält sowohl einkomponentige- sowie zweikomponentige
KMB
bereit.
Bei
der Verarbeitung der KMB sind die Herstellerhinweise zwingend zu
beachten. Es kommt immer wieder vor, dass ein Anwender meint, da er
schon des Öfteren Abdichtungen aus KMB erstellt hat, dieses
auch
mit einem anderen Produkt, dasselbe wäre. Diesem ist nicht
immer
so.
Hilfestellung
kann auch die „Richtlinie für die Planung
und
Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten
Bitumendickbeschichtungen“ zu bestellen
über die
Deutsche Bauchemie eV.
Ausführung:
- Bitumendickbeschichtungen
können während der Bauphase durch, auf ihrer
Rückseite einwirkendes Wasser, geschädigt werden. Ist es nicht möglich Wasser von der Haftseite fern
zu halten, müssen Zwischenabdichtungen (z.B.
Dichtungsschlämmen) vorgeschaltet werden.
- Es sind die
technischen Verarbeitungshinweise des jeweiligen Materialherstellers zu
beachten.
- Eine Grundierung
ist vorzusehen.
- Unebene
Untergründe sind mit einer Kratzspachtelung vorzulegen. Die
Kratzspachtelung ersetzt nicht eine der vorgeschriebenen
Arbeitsgänge zur Erreichung der mindest Trockendicke. Vor dem
weiteren Auftragen der KMB muss die Kratzspachtelung soweit abgebunden
sein, dass diese nicht beschädigt werden kann.
- Bei Beton
können verdeckte oder offene Poren zur Blasenbildung bei der
frischen Beschichtung führen. Um dieses Risiko zur reduzieren,
sollte auch hier eine Kratzspachtelung vorgeschaltet werden.
- Die
kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung ist in zwei
Arbeitsgängen aufzutragen. Die Beschichtungen
können frisch in frisch erfolgen. Es darf hierbei nicht an
Gebäudekanten begonnen oder geendet werden.
- Die
Trockenschichtdicke muss mindestens 3 mm betragen. Diese Forderung darf
an keiner Stelle unterschritten werden. Diese darf jedoch an keiner Stelle um mehr als 100% überschritten werden.
- Die Abdichtung von
Fugen erfolgt mit bitumenverträglichen Streifen aus
Kunststoff-Dichtungsbahnen, die eine Vlies- oder Gewebekaschierung zum
Einbetten in die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung
besitzen.
- Bei Abdichtungen
von Durchdringungen (Rohre, Kabel) ist die kunststoffmodifizierte
Bitumendickbeschichtung hohlkehlenartig an die Durchdringung
anzuarbeiten.
- Die
Schichtdickenkontrolle hat im frischen Zustand durch das Messen der
Nassschichtdicke (mindestens 20 Messungen je Ausführungsobjekt
bzw. mindestens 20 Messungen je 100 m²) zu erfolgen. Die
Verteilung der Messpunkte sollte diagonal erfolgen. Je nach baulichen
Gegebenheiten ist die Messpunktdichte, z. B. im Bereich von
Durchdringungen, Übergängen, Anschlüssen, zu
erhöhen. Beim Lastfall 4 braucht die Schichtdickenkontrolle
nicht dokumentiert werden. Der Handel hält hierfür
aber Protokolle bereit.
- Das Aufbringen der
Schutzschicht und das anfüllen des Baukörpers darf
erst nach ausreichender Trocknung der Abdichtung erfolgen.
- Die Überprüfung der Durchtrocknung
muss an einer Referenzprobe zerstörend mittels
Keilschnittverfahren erfolgen.
- Die Referenzprobe
besteht aus dem an dem Objekt vorhandenen Untergrund (z. B.
Mauerstein), der in der Baugrube gelagert wird. Für
nachträgliche Prüfungen an dem Objekt kann die
Trockenschichtdicke durch das Keilschnittverfahren festgestellt werden.
zurück zu:
Vertikale
Abdichtung von Wänden |
|