Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
                                      für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Richtig abdichten nach Lastfall 4 der DIN 18195

Abdichtung mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)

Bis zur Aushärtung der KMB, sind Abdichtungen hieraus sehr wetteranfällig. Es ist also im Einzelfall abzuschätzen, wie sich das Wetter entwickeln wird.

KMB sind bis zur kompletten Aushärtung sowohl regen- als auch frostanfällig.

Die KMB härtet durch die Abgabe von Wasser aus.

Ist die Abgabe des Wassers durch zu frühes Abdecken oder zu hoher Schichtstärken mit einhergehender Hautbildung behindert, kann es unter anderem zu sehr langen Aushärtungszeiten kommen.

Der Handel hält sowohl einkomponentige- sowie zweikomponentige KMB  bereit.

Bei der Verarbeitung der KMB sind die Herstellerhinweise zwingend zu beachten. Es kommt immer wieder vor, dass ein Anwender meint, da er schon des Öfteren Abdichtungen aus KMB erstellt hat, dieses auch mit einem anderen Produkt, dasselbe wäre. Diesem ist nicht immer so.

Hilfestellung kann auch die „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen“ zu bestellen über die Deutsche Bauchemie eV.

 

Ausführung:

  • Bitumendickbeschichtungen können während der Bauphase durch, auf ihrer Rückseite einwirkendes Wasser, geschädigt werden. Ist es nicht möglich Wasser von der Haftseite fern zu halten, müssen Zwischenabdichtungen (z.B. Dichtungsschlämmen) vorgeschaltet werden.
  • Es sind die technischen Verarbeitungshinweise des jeweiligen Materialherstellers zu beachten.
  • Eine Grundierung ist vorzusehen.
  • Unebene Untergründe sind mit einer Kratzspachtelung vorzulegen. Die Kratzspachtelung ersetzt nicht eine der vorgeschriebenen Arbeitsgänge zur Erreichung der mindest Trockendicke. Vor dem weiteren Auftragen der KMB muss die Kratzspachtelung soweit abgebunden sein, dass diese nicht beschädigt werden kann.
  • Bei Beton können verdeckte oder offene Poren zur Blasenbildung bei der frischen Beschichtung führen. Um dieses Risiko zur reduzieren, sollte auch hier eine Kratzspachtelung vorgeschaltet werden.
  • Die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung ist in zwei Arbeitsgängen aufzutragen. Die Beschichtungen können frisch in frisch erfolgen. Es darf hierbei nicht an Gebäudekanten begonnen oder geendet werden.
  • Die Trockenschichtdicke muss mindestens 3 mm betragen. Diese Forderung darf an keiner Stelle unterschritten werden. Diese darf jedoch an keiner Stelle um mehr als 100% überschritten werden.
  • Die Abdichtung von Fugen erfolgt mit bitumenverträglichen Streifen aus Kunststoff-Dichtungsbahnen, die eine Vlies- oder Gewebekaschierung zum Einbetten in die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung besitzen.
  • Bei Abdichtungen von Durchdringungen (Rohre, Kabel) ist die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung hohlkehlenartig an die Durchdringung anzuarbeiten.
  • Die Schichtdickenkontrolle hat im frischen Zustand durch das Messen der Nassschichtdicke (mindestens 20 Messungen je Ausführungsobjekt bzw. mindestens 20 Messungen je 100 m²) zu erfolgen. Die Verteilung der Messpunkte sollte diagonal erfolgen. Je nach baulichen Gegebenheiten ist die Messpunktdichte, z. B. im Bereich von Durchdringungen, Übergängen, Anschlüssen, zu erhöhen. Beim Lastfall 4 braucht die Schichtdickenkontrolle nicht dokumentiert werden. Der Handel hält hierfür aber Protokolle bereit.
  • Das Aufbringen der Schutzschicht und das anfüllen des Baukörpers darf erst nach ausreichender Trocknung der Abdichtung erfolgen.
  • Die Überprüfung der Durchtrocknung muss an einer Referenzprobe zerstörend mittels Keilschnittverfahren erfolgen.
  • Die Referenzprobe besteht aus dem an dem Objekt vorhandenen Untergrund (z. B. Mauerstein), der in der Baugrube gelagert wird. Für nachträgliche Prüfungen an dem Objekt kann die Trockenschichtdicke durch das Keilschnittverfahren festgestellt werden.


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