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über Sachverständige
Was ist
ein öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv)
Sachverständiger
unabhängig
und unparteiisch
Die Bezeichnung "Sachverständiger"
ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Die Folge:
Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen
sich als Sachverständige und bieten als solche Ihre Leistungen
an.
Viele „freie Sachverständige“
mögen auf
dem Fachgebiet, auf dem sie tätig sind, über
herausragendes Wissen verfügen, doch haben sie dieses in der
Regel nie unter Beweis stellen müssen.
Um wirkliche Experten
von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung
die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem
Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet
besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich
bestellte Sachverständige darauf vereidigt,
unabhängig und
unparteiisch zu handeln.
Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten
üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die
Ergebnisse verlassen.
Ein solches neutrales Gutachten stärkt
zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht
im Verdacht sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu
verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden
öffentlich bestellte Sachverständige als
Gerichtsgutachter
bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher
Gerichte.
Öffentlich
bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine
tätig
sein. Sie arbeiten auch im Team.
Für ihre Leistungen als
Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich
verantwortlich.
Qualifikation
Ständig auf
dem Prüfstand
Öffentlich bestellt und vereidigt
werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.
Um die
öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sich die
Bewerber einem aufwändigen Schulungs- und
Prüfverfahren
unterziehen. Die Bewerber müssen Probegutachten einreichen und
Fortbildungsmaßnahmen nachweisen – die sogenannte fachliche Eignung.
Darüber hinaus werden Bewerber zur
öffentlichen Bestellung und Vereidigung auch geprüft,
ob
sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind
–
die so genannte persönliche Eignung.
Danach
steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat
beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies
vor allem die Handwerkskammern, Architektenkammern, Industrie- und
Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).
Auch
bereits öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige
können diesen Status wieder verlieren wenn ihre Qualifikation
nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Daher
schreiben die Bestellungskörperschaften den
Sachverständigen
eine Fortbildungspflicht vor. Diese wird von den
Bestellungskörperschaften kontrolliert und im Falle eines
Falles
auch angemahnt.
Aufgaben
und Aufträge
Gutachter, Berater und
Schlichter
Öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen
feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten
auch regelmäßige Überprüfungen und
Überwachungen, sie analysieren und bewerten.
Des weiteren sind sie sind
auch als Schiedsgutachter tätig.
Das heißt:
Zwei
Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche
Urteil
eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit
sorgen
beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der
Frage,
ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der
vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage
funktionsfähig
installiert wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt
es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber
und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Gesetzgebung
Vertrauen
und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält
Sicherheit
für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber dazu bewogen, die
öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat
die
besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert
Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von
Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen
Anforderungen gerecht wird.
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