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Mark A. Carden
von
der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger
für
das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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Beispiele
von Baumängel und Bauschäden:
Hier:
Außenfensterbänke und Anschlüsse: Eines Vorab:
Materialausdehnungen durch Temperaturschwankungen oder das Eindringen von Wasser in die Konstruktion verhindern sie häufig nicht - Bauschäden sind die Folge. Auf WDV-Systeme abgestimmte Fensterbänke verfügen dagegen über Dehnungskeder und schützen zuverlässig vor solchen Schäden.
Objekt 1 Bei einem architektonisch sehr ansprechenden und hochwertig ausgestattetem Mehrfamilienhaus in Bielefeld habe ich folgende Mängel im Bereich von Fensterbänken und deren Anschlüsse festgestellt. Von der Leibung zurückstehende Fensterbänke, hier war keine weitere Abdichtung erkennbar.Diese Anschlüsse waren massiv von Regenwasser bedroht. Das hier eintretende Regenwasser konnte zu Durchfeuchtungen der Innenbereiche der Außenwände und einhergehender Schimmelpilzbildung führen. Die Fensterbänke, welche zwischen den Leibungen lagen, also nicht eingeputzt waren, ließen sich ohne Kraftaufwand anheben. Sie waren somit nicht mit den geforderten Mauerankern verstärkt, noch in irgendeiner Form mit der WDVS verbunden. Es wurden weder Dichtstoffe nach DIN 18540 noch Dichtbänder irgendeiner Art eingebaut. Eine Schlagregendichtigkeit nach DIN 18055 war nicht gegeben. Was den Ersteller dieser Leistung dazu bewogen hat, diese Fensterbänke in der hier gezeigten Form einzubauen, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Vermutung liegt nahe, das es sich hier um ein Aufmassfehler handelte oder, noch wahrscheinlicher, dass die Fensterbänke anhand von Planungszeichnungen bestellt wurden, die Öffnungen aber nach Fertigstellung ein anderes Öffnungsmaß aufwiesen. Der Verkäufer der EW wurde von mir dazu aufgefordert, die Leistung wieder zu entfernen und gegen eine regelkonforme auszutauschen. Die Erfüllung dieser Forderung ist mit einem hohen Aufwand verbunden, da durch die Öffnung der Fassade deren Ansicht gestört wird, welche idR putztechnisch nicht mehr beigearbeitet werden kann. Es ist zu erwarten, dass die gesamte betroffene Fassade, bis zu einem möglichen Ansatzpunkt neu geputzt werden muss. Bei einigen bodenstehenden Elementen sind keine Abdeckungen eingebaut worden, andere sind wiederum lose – nur an den Fensterrahmen befestigt gewesen. Beim rechten Bild, ist der Beton der Decke über KG erkennbar. Eine Wärmedämmung zur Betondecke und eine Sperrung gegen anstehendes Wasser wurden nicht eingebaut. Im Bereich der Zinkabdeckung der Garagen-Rampenwand wurde die Zinkabdeckung ohne weitere Ein- oder Abdichtungsmaßnahmen bis an das Mauerwerk geführt. Es waren keine Dichtungsbänder und / oder Aufkantung des Blechs zum Mauerwerk hin feststellbar. Auch hier wäre ein Schaden nur eine Frage der Zeit gewesen. Objekt 2 Folgende Schadensbilder habe ich an einem Objekt in Hamm begutachtet. Hier wurde von einem Bauträger eine Reihenhaussiedlung mit 36 Wohneinheiten erstellt. Ich erhielt den Auftrag zur Begutachtung eines dieser Objekte. Hierbei wurden eine Reihe von zum Teil schwerwiegenden Mängeln festgestellt, wobei festzuhalten ist, dass die hier gezeigten mangelhaft eingebauten Fensterbänke nur eine Randnotiz in dem umfassenden Gutachten darstellte. Bezeichnender Weise, waren fast alle Mängel und die hieraus resultierenden Schäden an fast allen anderen Gebäude ebenfalls feststellbar. Aluminium Fensterbänke unterliegen starken thermischen längenänderungen. Daher sind diese so einzubauen, dass kein Schaden zu erwarten ist. Die hier verwendeten Fensterbänke, sind hierfür nicht tauglich. Bei diesem Objekt handelte es sich um ein monolithisches Mauerwerk, welches mit einem auf das Mauerwerksmaterial abgestimmten Putz versehen war. Zum Zeitpunkt der Begutachtung war das Gebäude ca. 1,5 Jahre alt. Die hier aufgetretenen Putzrisse waren zu erwarten und zeigten sich auch an anderen von mir begutachteten und / oder in der einschlägigen Fachlektüre erwähnten Gebäude bei selbiger Einbauart der Fensterbänke.
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