Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
 •  Impressum  •  Kontakt  •  Haben Sie eine Frage?  •  Zähler

 Home 
 Autor 
 Alles über   Sachverständige 
 Dokumentierte  Mängel im Bild 
 Formulare 
 Bauteile:warum, wieso, weshalb 
 Leistungen 
 Gästebuch 
 Foren 

zurück:

Beispiele von Baumängel und Bauschäden:

Hier: Außenfensterbänke und Anschlüsse:

Eines Vorab:
Es wird immer wieder die Frage gestellt, mit welchem Gefälle Fensterbänke eingebaut werden müssen.
Mir ist keine Norm bekannt, die dieses regelt.
Es gibt z.B. keine verbindliche Festlegung (DIN o.ä.) zur Mindestneigung von Außenfensterbänken.
Als Anhaltspunkt kann folgendes angenommen werden:

  • Die Richtlinie 20 des Glaserhandwerks spricht von Neigungen größer gleich 5 GRAD.
  • Nach der "Rosenheim Richtlinie" sind mindestens 5 Grad empfehlenswert. (Siehe "Einbau von Fenstern..." Verlagsanstalt Handwerk GmbH)
Ein häufiger Grund für Streitigkeiten sind Schäden im Bereich der Fensterbänke. Obwohl diese die Qualität des Gesamtprodukts Fassade maßgeblich beeinflussen, sind ihre Konstruktionsart, Herstellung oder auch Einbaubedingungen baurechtlich nicht festgelegt. Dieses führt immer wieder dazu, dass Fensterbänke verwendet werden, die für den Einsatz insbesondere bei einem Wärme-Dämm-Verbund-System (WDVS) ungeeignet sind.
Materialausdehnungen durch Temperaturschwankungen oder das Eindringen von Wasser in die Konstruktion verhindern sie häufig nicht - Bauschäden sind die Folge. Auf WDV-Systeme abgestimmte Fensterbänke verfügen dagegen über Dehnungskeder und schützen zuverlässig vor solchen Schäden. Selbiges gilt aber auch für andere Fassadenarten.

Eine WDVS-taugliche Fensterbank muss folgende Kriterien erfüllen:
  • Wärmeausdehnung der Fensterbank innerhalb der Konstruktion aufnehmen
  • Flexible, statisch ausreichende Halterungen bereitstellen
  • Eine umlaufende Abdichtung zum Fenster und zum WDVS bieten
  • Wärmebrücken vermeiden

Objekt 1
Bei einem architektonisch sehr ansprechenden und hochwertig ausgestattetem Mehrfamilienhaus in Bielefeld habe ich folgende Mängel im Bereich von Fensterbänken und deren Anschlüsse festgestellt.


Von der Leibung zurückstehende Fensterbänke, hier war keine weitere Abdichtung erkennbar.
Diese Anschlüsse waren massiv von Regenwasser bedroht. Das hier eintretende Regenwasser konnte zu Durchfeuchtungen der Innenbereiche der Außenwände und einhergehender Schimmelpilzbildung führen.
Die Fensterbänke, welche zwischen den Leibungen lagen, also nicht eingeputzt waren, ließen sich ohne Kraftaufwand anheben.
Sie waren somit nicht mit den geforderten Mauerankern verstärkt, noch in irgendeiner Form mit der WDVS verbunden.
Es wurden weder Dichtstoffe nach DIN 18540 noch Dichtbänder irgendeiner Art eingebaut. 
Eine Schlagregendichtigkeit nach DIN 18055 war nicht gegeben.
Was den Ersteller dieser Leistung dazu bewogen hat, diese Fensterbänke in der hier gezeigten Form einzubauen, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Vermutung liegt nahe, das es sich hier um ein Aufmassfehler handelte oder, noch wahrscheinlicher, dass die Fensterbänke anhand von Planungszeichnungen bestellt wurden, die Öffnungen aber nach Fertigstellung ein anderes Öffnungsmaß aufwiesen.
Der Verkäufer der EW wurde von mir dazu aufgefordert, die Leistung wieder zu entfernen und gegen eine regelkonforme auszutauschen.

Die Erfüllung dieser Forderung ist mit einem hohen Aufwand verbunden, da durch die Öffnung der Fassade deren Ansicht gestört wird, welche idR putztechnisch nicht mehr beigearbeitet werden kann. Es ist zu erwarten, dass die gesamte betroffene Fassade, bis zu einem möglichen Ansatzpunkt neu geputzt werden muss.


Bei einigen bodenstehenden Elementen sind keine Abdeckungen eingebaut worden, andere sind wiederum lose – nur an den Fensterrahmen befestigt gewesen. Beim rechten Bild, ist der Beton der Decke über KG erkennbar. Eine Wärmedämmung zur Betondecke und eine Sperrung gegen anstehendes Wasser wurden nicht eingebaut.




Im Bereich der Zinkabdeckung der Garagen-Rampenwand wurde die Zinkabdeckung ohne weitere Ein- oder Abdichtungsmaßnahmen bis an das Mauerwerk geführt.
Es waren keine Dichtungsbänder und / oder Aufkantung des Blechs zum Mauerwerk hin feststellbar.
Auch hier wäre ein Schaden nur eine Frage der Zeit gewesen.


Objekt 2
Folgende Schadensbilder habe ich an einem Objekt in Hamm begutachtet. Hier wurde von einem Bauträger eine Reihenhaussiedlung mit 36 Wohneinheiten erstellt. Ich erhielt den Auftrag zur Begutachtung eines dieser Objekte. Hierbei wurden eine Reihe von zum Teil schwerwiegenden Mängeln festgestellt, wobei festzuhalten ist, dass die hier gezeigten mangelhaft eingebauten Fensterbänke nur eine Randnotiz in de
m umfassenden Gutachten darstellte.
Bezeichnender Weise, waren fast alle Mängel und die hieraus resultierenden Schäden an fast allen anderen Gebäude ebenfalls feststellbar.



Aluminium Fensterbänke unterliegen starken thermischen längenänderungen. Daher sind diese so einzubauen, dass kein Schaden zu erwarten ist. Die hier verwendeten Fensterbänke, sind hierfür nicht tauglich.
Bei diesem Objekt handelte es sich um ein monolithisches Mauerwerk, welches mit einem auf das Mauerwerksmaterial abgestimmten Putz versehen war.
Zum Zeitpunkt der Begutachtung war das Gebäude ca. 1,5 Jahre alt.
Die hier aufgetretenen Putzrisse waren zu erwarten und zeigten sich auch an anderen von mir begutachteten und / oder in der einschlägigen Fachlektüre erwähnten Gebäude bei selbiger Einbauart der Fensterbänke.

Objekt 3
Bei einer Besichtigung im Zuge einer Ankaufberatung in OWL fiel mir unter anderen ein Feuchtigkeitsschaden im Bereich des inneren Brüstungsmauerwerks bei einer Terrassentür auf.
Lt. Annahme des Käufers und des Verkäufers rührte der Schaden noch von einem beseitigten Mangel im Bereich der Fußpunktabdichtung her.
Der Mangel war laut deren Annahmen 2,5 Jahre vor meiner Besichtigung beseitigt worden, es sollte nur noch der Putz ausgebessert werden.
Der Gesamteindruck machte mich aber skeptisch, daher habe ich diese Stelle einer Feuchtigkeitsmessung unterzogen und konnte hierbei Werte ermitteln, welche nicht auf einen Altschaden schließen ließen.
Der Grund der erhöhten Feuchtigkeitslast war zu ermitteln.
Um Festzustellen woher dieser Feuchtigkeitsschaden herführen könnte, betrachtete ich die Fassadensituation im freibewitterten Terrassenbereich.
Hierbei fiel insbesondere die Natursteinfensterbank auf, welche von der Mörtelfuge abgerissen war.
Dieses ist aber des Materialwechsels wegen zu erwarten, darf aber nicht die hier vorgefundene Konsequenz nachsichziehen.  
Da die Fensterbank seitlich nicht im Mauerwerk eingelassen war, konnte diese leicht angehoben, abgenommen und seitlich gelagert werden.
Es stellte sich heraus, dass unter der Fensterbank keinerlei abdichtende Maßnahmen ausgeführt wurden.
Die Anforderungen der DIN 1053-1 : Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung; Abs.: 8.4.3.1.“f“ verlangen, dass im Bereich unter Sohlbänke Sperrungen einzubauen sind.
Hier kam aber erschwerend hinzu, dass die Fensterbank weder seitlich im Mauerwerk eingelassen wurde, noch Dichtstoffe nach DIN 18540 eingebaut wurden.
Auch zum Fensterrahmen hin wurde nicht abgedichtet.
Die Fensterbank lag somit mittlerweile lose auf dem Mörtelbett auf und es gab keinerlei Maßnahmen welche aufschlagendes Regenwasser hinderte in die Zwischenschale einzudringen.

Durch unsachgemäße, nachträgliche Untermauerung einer Höhenausgleichsschicht unter dem Fensterstock, wurde zudem noch die Zwischenschale mit diesem Mauerwerk überbrückt, eine abdichtende Funktion des Schalenabstands somit abgehoben.

Auch bei den seitlichen Anschlägen des Fensters zur Verblendung wurden keinerlei Dichtstoffe eingebaut. Auch hier ist eine Schlagregendichtigkeit nach DIN 18055 nicht gegeben.

Der auf den folgenden Bildern zu erkennende Feuchtigkeitsschaden mag zwar für jeden Betrachter nun nachvollziehbar und zu erwarten sein, doch wurde hier über mehrere Jahre gerätselt und sinnfreie Abdichtungsmaßnahmen ergriffen, ohne die tatsächliche Ursache festzustellen.
Es wurde sogar angenommen, den Schaden behoben zu haben.
Feuchtigkeitsschaden in der Ansicht.
Hier rechte Türseite
Sockelfliesen sind infolge Putzzermürbung von der Wand gelöst.
Es konnte auch erhöhte Feuchtigkeit unterm Estrich festgestellt werden.


zurück: