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Beispiele
von Baumängel und Bauschäden:
Hier:
Putzschäden
- In einer
Mindener Berufsschule wurden Putzarbeiten an einem neu erstellten
Bauabschnitt
erstellt.
- Der
Vertreter des Bauherrn bemängelte Putzrisse und Hohllagen des
Putzes.
- Insbesondere
an den Fensterlaibungen fast aller Fenster konnten Sackrisse und
Hohllagen des
Putzes festgestellt werden.
- Auch an
einigen Stellen der Innen- und Außenwände wurde
selbiges festgestellt.
- Beim
Putzmaterial handelte es sich um einen vorgemischten Kalk-/ Sandmergel,
mit einem nicht
hydraulischen Bindemittel aus Luftkalk oder Wasserkalk.
- Beim Mischen
des Putzmörtels in der Putzmaschine oder außerhalb,
wird ein
hydraulisches Bindemittel dem Kalkmergel beigemengt um die geforderte
Putzgruppe zu erreichen.
- Hierbei
sind die Herstellervorgaben in Verbindung mit der Tabelle 3 –
„Mischungsverhältnisse“ DIN 18550-2
„Putze aus Mörtel mit mineralischen
Bindemitteln; Ausführung“ – 1985-01 zu
beachten.
- Im
Leistungsverzeichnis war ein zweilagiger Putz, d=15 mm ausgeschrieben.
Die erste
Lage sollte aus einem Unterputz als Kalkzementputz (PII nach Tabelle 1
der DIN
18550-1 „Putze aus Mörtel mit mineralischem
Bindemittel ; Begriffe und
Anforderungen“ – 1985-01) bestehen und die zweite
Lage aus einem Kalkputz (PI)
- Besondere
Anforderungen an den Putz waren, lt. dem LV und den Angaben der an der
Ortsbesichtigung anwesenden, nicht vereinbart.
- Das
Bauvorhaben war während der Putzerstellung noch nicht
verglast. Die Fenster-
und Türöffnungen waren offen. Es herrschten
Zugluftbedingungen.
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Ablösung
der Oberputzlage
von der ersten Putzlage |
Nachgezeichnete
Sackrisse im
Bereich der Fensterlaibungen |
- Bei
den
Rissbildern handelt es sich größtenteils um so
genannte Sackrisse.
-
- Die
Ursache solcher Sackrisse ist das Absacken des
Frischmörtels infolge des Eigengewichts.
- Mögliche Gründe
der Etstehung von Sackrissen allgemein:
- Zu
große
Auftragsdicke in einer Putzlage
- Zu
„weiche“
Konsistenz des Putzmörtels
- Zu
langsames Ansteifen (Putzgrund saugt zu wenig Putzwasser ab –
zu wenig saugfähig
oder zu nass)
- Zu
langes,
zu frühes und / oder zu intensives verreiben der
Putzoberfläche.
- Zu
geringe Rauigkeit des Putzgrunds.
- Bei den
begutachteten Rissen handelt sich ausnahmslos um Mängel bei
der Putzausführung.
Putzgrund / konstruktionsbedingte Mängel konnten nicht
festgestellt werden.
-
- Fensterlaibungen
wurden bis zu 30 mm dick in einer Lage und dieses nur mit der
Oberputzlage MG
PI geputzt.
Dieser Putz weist hierfür nicht die geforderte Festigkeit auf.
-
- In
den
Bereichen wo ein Unterputz vorhanden war, konnte der Oberputz sich
nicht wie
gefordert verkrallen, da offensichtlich der Unterputz hierfür
nicht genug
Rauheit aufwies oder der Oberputz zu früh auf den noch nicht
abgetrockneten
Unterputz aufgebracht wurde.
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- Schadensbeseitigung:
- Die
Putzbereiche, welche Mängel aufweisen, wurden komplett
zurückgebaut
(abgeklopft).
- Der
Untergrund war von losen Bestandteilen komplett zu reinigen.
- Der
Neuauftrag des Putzes war analog dem Vertrag und der DIN 18550-1
„Putze aus
Mörtel mit mineralischem Bindemitteln ; Begriffe und
Anforderungen“ – 1985-01
und der DIN 18550-2 „Putze aus Mörtel mit
mineralischen Bindemittel;
Ausführung“ – 1985-01 zu erstellen.
- Die
neu zu
putzenden Flächen waren mit einem Spritzbewurf aus einem MG
PIII mit einem Zuschlag
aus der Korngruppe nach DIN 4226-1 0-4mm / oder 0-8mm vor zu arbeiten.
Auf dem Spritzbewurf durfte der weitere Putzaufbau erst dann erfolgen,
nachdem
dieser ausreichend erhärtet war. Keinesfalls aber vor Ablauf
von 12 Stunden.
- Größere
Putzdicken waren mit einem Ausgleichsputz, vor dem Auftrag des
Unterputzes,
auszugleichen.
- Der
Unterputz und der Oberputz sollten konform zu dem Leistungsverzeichnis
erstellt
werden.
Es war darauf zu achten, dass der Unterputz stark genug
aufgekämmt wurde, um
die geforderte Rauhigkeit aufzuweisen, die geforderte Verkrallung des
Oberputzes zu gewährleisten.
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