Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Nachträgliches Verfugen oder Fugenglattstrich


Die Fugen der Verblendung sind maßgeblich bei der Regeldichtigkeit der Verblenderschale.
Es besteht immer wieder Uneinigkeit darüber, ob nun der Fugenglattstrich (glatt streichen des Mauermörtels bei der Erstellung des Verblendmauerwerks – im eigenen Saft) oder die nachträgliche Verfugung, die bessere Arbeitstechnik bei der Herstellung von Verblendmauerwerk darstellt.

Während früher die Meinung vorherrschte, eine Nachverfugung vorzunehmen, wird heute häufiger der Fugenglattstrich vorgezogen.

Ich bin da, wo die Saugfähigkeit der Steine dieses zulässt, ein Verfechter des Fugenglattstrichs.

Dieses wird auch idR von der Industrie so empfohlen.

Beim Fugenglattstrich entsteht eine homogene, gleichmäßige Fuge, ohne Materialwechsel und Hohlstellen.

Der Fugenglattstrich verbürgt die vollflächige Verfüllung der Fugen, da sonst kein Fugenglattstrich möglich ist.

Es sollten aber auf jeden Fall auch die Verarbeitungshinweise der Hersteller beachtet werden.

Auch die Fugenfarbe ist kein Argument für die nachträgliche Verfugung, stellt doch der Handel Vormauermörtel in allen gebräuchlichen Farben zur Verfügung.

Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, verlangten die „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Maurerarbeiten — DIN 18330 Ausgabe Dezember 2002 „ (VOB/C) unter 3.2.4 aber, dass „äußeres Verblend- und Sichtmauerwerk, nachträglich verfugt werden muss.

Diese hat sich mit der Neuauflage der Ausgabe 2006 geändert.

Nun schreibt auch diese das ausfugen im "Eigenen Saft" vor, vergißt nun aber völlig die Verblendsteine, bei denen das aus Gründen der geringen Wasseraufnahme wegen nicht funktioniert.

Die „DIN 1053-1: Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung „ sah dieses schon vorher anders, da diese unter 8.4.2.2 den Fugenglattstrich zulässt, aber aussagen trifft, wie zu verfahren ist, wenn nachträglich verfugt wird.

Unter 8.4.3.1. d. untersagt diese DIN sogar die nachträgliche Verfugung, bei Steinen welche eine Dicke von unter 11,5 cm aufweisen, um beim auskratzen der Fugen, nicht die Biegezugfestigkeit und somit die Standfestigkeit des Mauerwerks zu gefährden.

Hinsichtlich der Mörtelgruppe, bei einer etwaigen nachträglichen Verfugung, hebt die Mauerwerksnorm, aus nicht nachzuvollziehenden Gründen, das sinnvolle Verbot, Mörtelgruppe III in der Wetter­schale von mehrschaligem Mauerwerk zu verwenden, für die nachträgliche Verfugung wieder auf:

„5.2.3.2 Nor­malmörtel . c) Mörtelgruppen III und IIIa - nicht zulässig für Vermauern der Außenschale.
Nach 8.4.3., abweichend davon, darf MG III zum nachträglichen Verfugen ausgeführt werden.“ 

Das ist insofern unverständlich, als die schäd­liche Wirkung von Inhomogenitäten in den Mauerwerksfugen gut bekannt und im Übrigen logisch sind.
Bei sehr har­ten Verfugungen wird sich die Last auf diese Bereiche konzentrieren, was schon zu Abscherbelungen von Klinkeroberflä­chent und in Sanierungsfällen zu Schäden geführt hat.

Ein Vorteil ist bei der nachträglichen Verfugung festzustellen:
Dadurch, dass die Fugarbeiten in einem kürzeren Zeitraum fertig gestellt werden können als die Verblendarbeiten selber, ist die Fuge nicht so sehr wechselnden Witterungseinflüssen ausgesetzt.
Eine gleichmäßigere Fugenfarbe ist somit einfacher sicherzustellen.

 

Die Fugen selber, aber auch die Steinmörtelflankenhaftung ist entscheidend für die Wetterbeständigkeit und Langlebigkeit der Verblenderfassade.

Hierbei ist der angepasste Mörtel entscheidend, nicht minder aber auch die richtige Ausbildung der Fuge:

                       

 

 

Fugen im Fugenglattstrich:

Mauern und Verfugen erfolgt in einem Arbeitsgang. Der beim Mauern aus den Fugen tretende Mörtel wird zunächst mit der Kelle abgestrichen. Nach dem Ansteifen ("Anziehen"), jedoch noch im verformungsfähigen Zustand, wird die Fuge mit einem entsprechend dicken Stück Schlauch kantenbündig abgeglichen und an der Oberfläche mechanisch verdichtet. Auch mit einem Holzspan, Fugeisen o.ä. kann die Fuge verstrichen werden. Da die Fugenfarbe weitgehend von der Konsistenz des Mörtels beim Verstreichen abhängt, sollten die Fugen in gleichmäßigen Zeitabständen bearbeitet werden.

Die Fuge soll möglichst bündig, höchstens aber maximal 2 mm hinter den Sichtflächen der Vormauerziegel abschließen. Sie ist so auszuführen, dass der Regen auf der Oberfläche der Fassade ungehindert herunterfließen kann. 

Die frische Verfugung ist ggf. zum Schutz gegen frühzeitiges Austrocknen und zur Förderung des Abbindevorganges mehrfach zu besprühen. Diese Nachbehandlung ist vor allem bei Trassmörtel unerlässlich. 

                       

 
Nachträgliches Verfugen

Fugarbeiten werden zweckmäßig an Tagen mit hoher Luftfeuchtigkeit und geringer Luftbewegung ausgeführt. Auch zu starke Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden.

Ungünstige Witterungsbedingungen erfordern zusätzliche Schutzvorkehrungen (Abhängen des Gerüstes mit Planen etc.). z.B. bei Frost oder Frostgefahr, starker Sonne und / oder Wind.

Ist eine nachträgliche Verfugung vorgesehen, sind die Fugen nach dem Ansteifen des Mauermörtels gleichmäßig 15 bis 20 mm tief – jedoch nicht bis zur Klinkerlochung – flankensauber auszukratzen. Vor Einbringen des maschinell gemischten Fugmörtels ist die Fassade ausreichend anzunässen. Der Fugmörtel ist dem Mauerwerk anzupassen.
Der feucht plastische Mörtel ist in zwei Arbeitsgängen in die Fugen einzudrücken und gut zu verdichten:
1. Arbeitsgang: Erst Lagerfuge, dann Stoßfuge
2. Arbeitsgang: Erst Stoßfuge, dann Lagerfuge
Der Fugenmörtel muss feucht bis plastisch und innerhalb einer Stunde verarbeitet sein.
Die Verfugung ist vor frühzeitiger Austrocknung zu schützen.
Nur die vorgeschriebenen Kriterien gewährleisten eine fachgerechte Ausführung für nachträgliche Verfugung nach DIN 1053.

                       


Reinigen der Verblendflächen

Frisch gemauerte Klinkerflächen dürfen nicht gereinigt werden!
Es ist ganz besonders darauf zu achten, dass frisches Mauerwerk nicht mit Quasten, Bürsten bzw. mit Schwämmen und Wasser o. ä. abgewischt werden! Die dadurch entstehenden Verschmutzungen sind nur schwer zu entfernen.

Erst nach dem Abbinden des Mörtels sollten Reste mit einer Wurzelbürste abgefegt werden!

Säuren zum reinigen der Verblendung sind nicht empfehlenswert.

Lt. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Maurerarbeiten — DIN 18330 Ausgabe Dezember 2006 sogar untersagt.

Sollten starke Verunreinigungen doch den Einsatz von Säuren notwendig machen, so ist wie folgt vorzugehen:

  • Die Herstellervorschriften des Steineherstellers sind zu beachten. Selbiges gilt für die Anwendungsrichtlinien des Reinigungsmittelherstellers.
  • Sämtliche säureempfindlichen Bauteile schützen.
  • Schutzausrüstung ist dringend zu empfehlen.
  • Fassade sättigend, von unten nach oben, mit fließend und klarem Wasser vornässen.
  • Max. 2% Salzsäurelösung mit einer Wurzelholzbürste auftragen und schrubben.
  • Dauernd mit fließend Wasser nachspülen, so dass keine Säure in den Stein einzieht. (hierbei muss die Fassade unter dem Arbeitsbereich dauernd wassergesättigt bleiben).  
  • Nach der Beendigung des Absäuerns, das gesamte Gerüst und die Fassade noch einmal lagenweise mit viel fließendem Wasser nachreinigen.

Literaturhinweise:

Zur Erstellung dieses Aufsatzes beziehe ich mich auf folgende Literatur:  

  • DIN 1053-1 : Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung  
  • 18330 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Maurerarbeiten — DIN 18330 Ausgabe Dezember 2002  
  • DIN 18 557 Werksmörtel

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