Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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8.4.2.2   Unverputzte einschalige Außenwände (einschaliges Verblendmauerwerk)

Aus der DIN 1053-1 : Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung.

 

Verbleibt bei einer einschaligen Außenwand die Außenseite sichtbar, so muss jede Mauerschicht aus mindestens zwei Steinreihen der selben Höhe bestehen, zwischen denen eine durchgehende, schichtweise versetzte, hohlraumfrei vermörtelte, 20 mm dicke Längsfuge verläuft.
Die Mindestgesamtmauerwerksdicke beträgt hierbei 310 mm.

Alle Fugen müssen vollfugig und haftschlüssig vermörtelt werden.

(Anmerkung: die dichtende Funktion übernimmt hierbei die Gesamtwanddicke, hier insbesondere die versetzte, hohlraumfrei vermörtelte Längsfuge)

 
Bei einschaligem Verblendmauerwerk, trägt, im Gegensatz zum zweischaligen Mauerwerk, die gesamte Wanddicke.
Für die Berechnung der Tragfähigkeit der Wand, ist der im Querschnitt verwendete Stein mit der niedrigsten Steinfestigkeit anzunehmen.

 

Maße in Millimeter

 

Bild 8: Schnitt durch 375 mm dickes einschaliges Verblendmauerwerk (Prinzipskizze)

 

Die erste Anforderung an die Verblendmauerschalen ist die, dass diese den Schlagregenbeanspruchungen standhalten.

Hierzu stellt die DIN auch die vorgezeigte Prinzipskizze dar, wobei festzustellen ist, dass unter den heutigen energetischen Anforderungen an die Bauwerke, diese Art der Mauerwerkserstellung nur noch für untergeordnete Bauwerke, welche nicht geheizt werden sollen, anzuwenden ist.
Zudem ist diese Art der Bauweise, des Anteils der Kleinformate wegen, sehr Kostenintensiv.

Heute wird eher ein großformatiges Hintermauerwerk und eine kleinformatige Vorsatzschale erstellt.


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